Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
18. November 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatverdachts
Unser Mandant zeigte sich hierüber sehr erstaunt und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung in diesem Fall. Nach vorgenommener Akteneinsicht verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. Der Schriftsatz enthielt den Antrag, das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass kein Tatnachweis gegen unseren Mandanten geführt worden war und alle Anschuldigungen auf den Aussagen der Mitbewohnerin beruhten. Zudem gab Rechtsanwalt Dietrich zu bedenken, dass die Anschuldigungen auf dem zerrütteten Verhältnis zwischen den Beteiligten und einer noch offenen Forderung der Mitbewohnerin zurückzuführen sein. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte diese Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht entkräften und stellte das Verfahren daher antragsgemäß ein.
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