Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Einbruchsdiebstahl
18. September 2019: Einbruchdiebstahl – Freispruch
Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht. Hier stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass ein Fingerabdruck unseres Mandanten am Einstiegsfenster in ca. 190 cm Höhe gesichert worden ist. Unser vorbestrafter Mandant hatte in der Vergangenheit bereits seine Fingerabdrücke abgeben müssen. Im Ermittlungsverfahren führte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin aus, dass man nicht von einem Fingerabdruck auf die Täterschaft unseres Mandanten schließen könne. Da das Grundstück nach Auffassung der Staatsanwaltschaft vollständig mit einem Zaun umschlossen war, wurde Anklage zum Schöffengericht erhoben. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich abermals darlegen, dass der Fingerabdruck allein nicht geeignet ist, einen Tatnachweis zu führen. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, warum sich unser Mandant auf dem Grundstück aufgehalten habe. Deshalb konnte das Gericht schließlich nicht mehr den Tatnachweis erbringen und unser Mandant wurde freigesprochen.
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