Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe bei 8 Diebstählen trotz 29 Vorstrafen

19 Dezember 2017: Bewährungsstrafe bei 8 Ladendiebstählen und 29 Eintragungen im Führungszeugnis

Unser gegenwärtig in einer JVA inhaftierter Mandant meldete sich erstmals bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem ihn mehrere Anklagen zugestellt worden sind. Ihm wurden 8 Ladendiebstähle in Berlin Lichtenberg und Berlin Marzahn, im wesentlichen Elektroartikel und Kosmetik mit einem Gesamtwert von über 1.200 Euro zu Last gelegt.

Weiterhin ist er in sieben Fällen ohne Fahrschein gefahren (Schwarzfahren). Problematisch war, dass unser Mandant bereits 29 Eintragungen in seinem Führungszeugnis hatte. Überwiegend handelte es sich um Diebstähle. Unser Mandant hatte deshalb bereits mehrere Jahre im Gefängnis verbracht. Rechtsanwalt Dietrich konnte in der Verhandlung das Gericht davon überzeugen, dass es zu einer deutlichen Stabilisierung unseres Mandanten, insbesondere auch aufgrund seines fortgeschrittenen Alters und Gesundheitszustandes gekommen sei. Er würde mittlerweile ihm angebotene Hilfe annehmen. Die Diebstähle könne sich unser Mandant nicht erklären. Sie standen wohl im Zusammenhang mit einem regelmäßigen Alkoholkonsum und einer nicht stark ausgeprägten Kleptomanie. Deshalb war das Amtsgericht zunächst bereit, das Schwarzfahren einzustellen. Obwohl sich unser Mandant gegenwärtig in Haft befindet, verhängte das Amtsgericht für die acht Diebstähle in Berlin Lichtenberg und Berlin Marzahn lediglich eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant hatte mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung und damit mit einer Anschlussnotierung gerechnet. Nun steht einer Haftentlassung nichts mehr im Wege.

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