Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie

19. Februar 2018: Besitz von Kinderpornografie – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Bei unserem Mandanten fand eine Wohnungsdurchsuchung statt. Dieser lag ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hannover zugrunde, in dem die Durchsuchung mit dem Verdacht auf Besitz von kinderpornografischem Material begründet wurde. Unser Mandant nahm sofort nach dieser überraschenden Durchsuchung Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat um anwaltliche Unterstützung.

Rechtsanwalt Dietrich gab unserem Mandanten am Telefon Hinweise, wie er sich nun am besten verhalten solle. Zudem meldete sich Rechtsanwalt Dietrich sogleich bei der zuständigen Polizeidienststelle als Verteidiger. Anschließend erhob Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Amtsgericht Widerspruch gegen die Beschlagnahme des Computers unseres Mandanten, den er dringend für seine Arbeit benötigte. Gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft wiederholte Rechtsanwalt Dietrich die Aufforderung, den Rechner schnellstmöglich an unseren Mandanten herauszugeben. Obwohl es Hinweise auf den Besitz von kinderpornografischen Dateien gab, wurde dieser Aufforderung bereits wenige Wochen später entsprochen.

Als ein halbes Jahr später erneut eine Durchsuchung bei unserem Mandanten durchgeführt wurde, bei der nun einen weiteren Arbeitscomputer und ein iPad unseres Mandanten beschlagnahmt wurde, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut an die Staatsanwaltschaft. Dabei wies er auf Fehler bei der Durchsuchung hin. Schließlich war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen.

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