Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

19. Februar 2020: Bewährungsstrafe bei Betrug trotz einschlägiger Vorstrafen

Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges in 11 Fällen geführt. Unser Mandant hatte über das Internet Waren verkauft, die er trotz Bezahlung nicht geliefert hatte. In zwei Fällen hatte er im Internet nicht existierende Ferienhäuser vermietet.

Unser Mandant ist bereits wiederholt wegen Betruges und Fälschung beweiserheblicher Daten verurteilt worden. Er wurde hierbei bereits zu zwei Bewährungsstrafen und zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt. § 263 StGB sieht für einen gewerbsmäßigen Betrug eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe vor. Im Ermittlungsverfahren besprach Rechtsanwalt Dietrich den Verfahrensstand mit dem zuständigen Staatsanwalt. Dieser war aufgrund der zahlreichen Vorstrafen nicht bereit, eine Bewährungsstrafe in Aussicht zu stellen. Nachdem unser Mandant eine Anklageschrift erhalten hatte, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht Tiergarten. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich auf den erheblichen Aktenumfang und die Dauer einer streitigen Hauptverhandlung verweisen. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant seit einem Jahr einer Beschäftigung nachgehen würde. Deshalb war das Amtsgericht bereit, nochmals unseren Mandanten zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen Hiermit hatte unser Mandant nicht gerechtet und war deshalb sehr erleichtert. Ein im Gerichtssaal anwesender Geschädigte war mit diesem Ergebnis nicht zufrieden. Noch im Gerichtssaal brachte er seinen Unmut zum Ausdruck und meinte, dass er sich beschweren würde.

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