Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
19. Februar 2021: Urkundenfälschung – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage
Erneut wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft noch einmal an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich brachte bei der Staatsanwaltschaft sowohl rechtliche als auch tatsächliche Aspekte zur Verteidigung unseres Mandanten vor. So hatte unser Mandant die Zeugnisse nach der Ermittlungsakte lediglich als Kopien versendet, die schon keine Urkundenqualität haben. Außerdem machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass unser Mandant nicht vermittelt wurde und deshalb auch kein Schaden entstanden ist, der für einen Anstellungsbetrug erforderlich wäre. Insgesamt konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz überzeugen, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war erleichtert, das Strafverfahren noch einmal ohne eine Verurteilung und eine entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister abschließen zu können.
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