Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

19. Februar 2021: Urkundenfälschung – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Hintergrund war, dass unser Mandant bei einer Zeitarbeitsfirma per Mail eine Bewerbung eingereicht und Arbeitszeugnisse angehängt hatte, die ihm tatsächlich gar nicht oder mit einem anderen Inhalt ausgestellt wurden. Problematisch war, dass der Bearbeiterin der Name unseres Mandanten sofort bekannt vorkam und ihr nach einer kurzen Recherche auffiel, dass unser Mandant bereits vor fünf Jahren dadurch aufgefallen war, falsche Arbeitszeugnisse und Zeugnisse eingereicht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz hatte damals gegen unseren Mandanten ermittelt und das Verfahren nach einem umfangreichen Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Erneut wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft noch einmal an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich brachte bei der Staatsanwaltschaft sowohl rechtliche als auch tatsächliche Aspekte zur Verteidigung unseres Mandanten vor. So hatte unser Mandant die Zeugnisse nach der Ermittlungsakte lediglich als Kopien versendet, die schon keine Urkundenqualität haben. Außerdem machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass unser Mandant nicht vermittelt wurde und deshalb auch kein Schaden entstanden ist, der für einen Anstellungsbetrug erforderlich wäre. Insgesamt konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz überzeugen, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war erleichtert, das Strafverfahren noch einmal ohne eine Verurteilung und eine entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister abschließen zu können.

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