Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

19. Juni 2019: Einstellung gegen Geldauflage bei Schlag mit Bierflasche

Mit der Vorladung als Beschuldigter einer Straftat suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Unserem Mandanten wurde eine gefährliche Körperverletzung zum Vorwurf gemacht. Nach den Aussagen von Zeugen soll unser Mandant auf den Geschädigten losgerannt sein und ihm mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben. Dadurch hatte sich die getroffene Person eine Platzwunde über dem rechten Auge zugezogen.

Belastend waren für unseren Mandanten insbesondere die Zeugenaussagen zu diesem Vorfall. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Den Ermittlungen war zu entnehmen, dass unser Mandant zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert war. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Chemnitz daraufhin, dass unser Mandant aufgrund seiner starken Alkoholisierung nicht absichtlich gehandelt hat. Vielmehr könnte auch eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

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