Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis

19. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen

Unser Mandant war bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft. Zuletzt wurde gegen ihn vom Gericht deswegen sogar eine Bewährungsstrafe verhängt. Weil unser Mandant nun befürchtete, in dem neuen Verfahren eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung und eine lange Sperre zur Erlangung der Fahrerlaubnis zu erhalten, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht gelang es Rechtsanwalt Dietrich, den Anklagevorwurf trotz der belastenden Umstände abzuschwächen und die unserem Mandanten vorgeworfene Tat glaubhaft als „einmaligen Ausrutscher“ darzustellen.

Trotz der einschlägigen Vorstrafen unseres Mandanten und der nunmehr eigentlich zu erwartenden Freiheitsstrafe verhängte das Gericht nach der Einlassung durch Rechtsanwalt Dietrich lediglich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Zudem wurde keine Sperre für die Neuerlangung der Fahrerlaubnis angeordnet. Unser Mandant war über den Ausgang dieses Verfahrens sehr erleichtert.

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