Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

20. August 2018: Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung – Einstellung im Berufungsverfahren

Die BVG in Berlin hatte gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, weil er in einer U-Bahn auf dem Bahnhof Friedrichstraße in Berlin Mitte mit einem gefälschten Fahrschein erwischt worden ist. Er hatte bei der Kontrolle einen InterCity Hotel Zimmerausweis vorgelegt. Dieser gestattet innerhalb des Geltungszeitraumes die Nutzung der BVG. Dieser Ausweis war wiederholt im Gültigkeitszeitraum überschrieben worden. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Betrugs und Urkundenfälschung eingeleitet.

Problematisch war, dass unser Mandant bereits im selben Jahr durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. In diesem Verfahren hatte sich unser Mandant selber verteidigt. Die Amtsanwaltschaft Berlin war wegen der Vorstrafe nicht bereit, das Verfahren einzustellen, sondern beantragte einen Strafbefehl. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. Auch das Amtsgericht Tiergarten sah sich aufgrund der Vorverurteilung nicht in der Lage, das Verfahren einzustellen. Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung ein. In der Berufungsverhandlung über zwei Jahre nach dem Tatvorwurf konnte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht Berlin und die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, dass sich unser Mandant stabilisiert habe. Insbesondere mache er gegenwärtig eine Umschulung im sozialen Bereich. Deshalb würde ein weiterer Eintrag im Bundeszentralregister unweigerlich zu beruflichen Konsequenzen führen, da regelmäßig ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Deshalb wurde das Verfahren nach über zwei Jahren eingestell

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