Referenz

Fachanwalt Strafrecht: gewerbsmäßiger Betrug

19. September 2018: Gewerbsmäßiger Betrug – trotz einschlägiger Vorstrafen lediglich Bewährungsstrafe in Berufungsverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte mehrere Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen gewerbsmäßigen Betruges. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich zuerst das Vertrauen von mehreren Frauen erschlichen zu haben und sie dann unter Vorspiegelung eigener finanzieller Engpässe dazu bewegt zu haben, ihm insgesamt mehr als 25.000 € zu leihen. Unser Mandant war seiner Rückzahlungspflicht jedoch mehrfach nicht nachgekommen, sodass die Frauen schließlich Strafanzeige erstatteten. In der Vergangenheit war unser Mandant aufgrund eines solchen Verhaltens bereits mehrfach wegen Betruges verurteilt worden und hatte mehrere Jahre im Gefängnis gesessen.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich in einem Verfahren die Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt hatte, verteidigte er unseren Mandanten zunächst gegen den erhobenen Betrugsvorwurf vor dem Amtsgericht. Dort befragte Rechtsanwalt Dietrich die Hauptbelastungszeugin ausführlich zu dem Tathergang. Unter Bezugnahme auf die Ermittlungsergebnisse und die Aussagen der Zeugin konnte Rechtsanwalt Dietrich im Ergebnis glaubhaft darlegen, dass unser Mandant zu keinem Zeitpunkt mit Täuschungsabsicht gehandelt hatte. Vielmehr sei unser Mandant stets davon ausgegangen, das geliehene Geld zurückzahlen zu können. In diesem ersten Verfahren wurde unser Mandant daher freigesprochen. In einem weiteren Verfahren war das Amtsgericht jedoch von der Schuld unseres Mandanten, auch wegen des gleichen Vorgehens wie in früheren Fällen, überzeugt und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen dieses Urteil Berufung ein, sodass es zu einer Verhandlung vor dem Landgericht Berlin kam. Dort konnte Rechtsanwalt Dietrich noch einmal herausarbeiten, dass die früheren Verurteilungen unseres Mandanten bereits viele Jahre zurücklagen und sich unser Mandant mittlerweile weiter positiv verändert habe. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass unser Mandant bereit sei, das geliehene Geld teilweise an die Betroffenen zurückzuzahlen. Durch seinen Vortrag erreichte Rechtsanwalt Dietrich vor dem Landgericht, dass die vom Amtsgericht verhängte Freiheitsstrafe trotz der einschlägigen Vorstrafen unseres Mandanten zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant war froh, dass er dadurch die Haft nicht antreten musste, sondern in Freiheit blieb.

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