Referenz
Fachanwalt für Strafrecht: Schwere räuberische Erpressung
20. Dezember 2018: Schwere räuberische Erpressung – Niedrige Bewährungsstrafe
Nachdem unser Mandant eine Anklageschrift erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst, aufgrund des schwerwiegenden Tatvorwurfs als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden. Es lag ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Mindeststrafe bei einer schweren räuberischen Erpressung ist drei Jahre Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten umfangreich auf die Hauptverhandlung vor. Aufgrund der Beweislage legte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung für unseren Mandanten zunächst ein Geständnis ab. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf die bereits erfolgte Veränderung der Lebensumstände hin. Mittlerweile waren auch bereits drei Jahre vergangen. Deshalb wurde unser Mandant wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in einem minderschweren Fall zu lediglich 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Auch die Richterin wies in der Urteilsverkündung darauf hin, dass sie bisher noch nie eine solche niedrige Strafe bei einer schweren räuberischen Erpressung verhängt habe.
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