Referenz
Fachanwalt für Strafrecht: Üble Nachrede
20. Dezember 2022: Hass-Mails – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger auf und beantragte Akteneinsicht. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin wies Rechtsanwalt Dietrich auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin. Unter anderem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die Firma, in der unser Mandant mittlerweile arbeitet, über einen VPN-Zugang verfügt. Mit diesem besteht die Möglichkeit die Mails aus anderen Standorten der Firma geschrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.
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