Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Beförderungserschleichung
21. Februar 2020: Beförderungserschleichung – Einstellung des Strafverfahrens in der Hauptverhandlung
Nach erneuter Rücksprache mit unserer Mandantin und nach Auswertung der Ermittlungsakte stellte sich heraus, dass unsere Mandantin in dem ersten Fall aus Eile vergessen hatte, ihr Ticket rechtzeitig zu entwerten und in den anderen beiden Fällen jeweils über einen gültigen Fahrausweis verfügte, den sie lediglich nicht bei sich geführt hatte. Dennoch wollte das Amtsgericht das Strafverfahren zunächst nicht einstellen, weil unserer Mandantin einschlägig wegen Beförderungserschleichung vorbestraft war. Erst in der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft schließlich von einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Ableistung von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit überzeugen. Darüber war unsere Mandantin, die als Studentin ohnehin nicht über viel Geld verfügte, sehr erleichtert.
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