Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung
21. Februar 2024: Strafverfahren wegen Unterschlagung - Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts
Anschließend beantragte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Potsdam in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Hierfür legte er glaubhaft den tatsächlichen Tathergang dar. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Die Einstellung des Verfahrens war für unseren Mandanten eine große Erleichterung.
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