Referenz

Fachanwalt für Strafrecht: Fahrlässige Brandstiftung

21. Juli 2022: Nach Feuerwehreinsatz - Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt

In einem Mehrfamilienhaus in Berlin war es zu einer Rauchentwicklung gekommen. Die Feuerwehr musste anrücken und konnte die Rauchentwicklung einer Wohnung zuordnen, zu der sie sich gewaltsam Zutritt verschaffte. In der Wohnung befanden sich keine Personen. Der Brand konnte auch schnell gelöscht werden, ohne dass Anwohner gefährdet wurden. Als Brandursache wurde ein ölgetränkter Lappen auf dem Dielenboden der Wohnung ausfindig gemacht. Das Öl soll für den Boden vorgesehen gewesen sein. Da unser Mandant Mieter der Wohnung war, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet.

Mit einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach dem Erhalt der Akte besprach Rechtsanwalt Dietrich diese und das weitere Vorgehen mit unserem Mandanten und fertigte einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin an. In dem Schriftsatz beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Denn nach der Ermittlungsakte war überhaupt nicht geklärt, ob sich unser Mandant bei oder vor dem Brand in der Wohnung befunden hatte. Nachbarn hatten lediglich gesehen, dass die Wohnung in der Zeit renoviert worden war. Wer die Lappen tatsächlich auf dem Boden hatte liegen lassen, konnte nicht geklärt werden. Zudem verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass es keinesfalls zum Allgemeinwissen gehört, dass sich in Öl getränkte Lappen von selbst entzünden können. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

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