Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

21. Juni 2019: Freispruch bei Diebstahl

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, Medikamente aus einem Medikamentenschrank einer Klinik in Berlin-Kladow entwendet zu haben. Bei einem Schichtwechsel soll den Kollegen aufgefallen sein, dass unsere Mandantin jeweils ein Päckchen des fraglichen Medikaments in ihrer Tasche sowie in ihrem Kittel eingesteckt hatte. Von der Verwaltungsleitung wurde dieser Vorfall bei der Polizei Berlin angezeigt. Mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten wegen Diebstahls suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich zwecks Rechtsbeistands auf.

Dieser reagierte unverzüglich und legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Aktensicht. Aus der Ermittlungsakte gingen insbesondere die belastenden Zeugenaussagen hervor. Zwei Zeugen gaben an, dass die Medikamente bei unserer Mandantin gefunden wurden und die Medikamente dem Betäubungsmittelschrank fehlten. Ein Hauptverhandlungstermin wurde anberaumt. In der Hauptverhandlung führte Rechtsanwalt Dietrich eine konfrontative Zeugenbefragung durch. Unsere Mandantin hatte Rechtsanwalt Dietrich berichtet, dass nach Bekanntwerden des Vorfalls massiv versucht wurde, unsere Mandantin aus ihrer Arbeitsstelle zu drängen. Auch in der Vergangenheit kam es bereits zu Mobbingattacken und der Verbreitung von Lügen über unsere Mandantin. Mit diesen Umständen konfrontierte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugen und versuchte eine diesbezügliche Aufklärung der Verhältnisse innerhalb des Personals zu erreichen. Mit Erfolg. Am Ende der Hauptverhandlung konnte nicht mehr ausgeschlossen werden, dass durch Dritte der Verdacht des Diebstahls auf unsere Mandantin gelenkt werden sollte. Das Amtsgericht Tiergarten konnte den Tatnachweis somit nicht mehr erbringen und sprach unsere Mandantin frei.

 

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