Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Erschleichen von Leistungen

22. Dezember 2021: Vorwurf des Fahrkartenbetruges – Ermittlungsverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Unsere Mandantin hatte sich über das Handy ihres Ehemannes ein Zugticket gekauft. Auf dem Handy war jedoch die BahnCard ihres Mannes registriert, wodurch ihr Ticket dann etwas günstiger wurde. Als sie dann während der Zugfahrt kontrolliert wurde, zeigte sie ihr Ticket und die BahnCard ihres Ehemannes vor. Es folgte eine Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen und wegen Betruges. Unsere Mandantin wandte sich daher an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.

In einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere glaubhaft dar, dass sich unsere Mandantin keinen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen wollte, da sie nicht gewusst hatte, dass die BahnCard auf dem Handy ihres Ehemannes registriert war. Dies war unserer Mandantin erst kurz vor der Abreise aufgefallen. Eine Stornierung und Neubuchung des Tickets waren zu dem Zeitpunkt nicht mehr möglich gewesen. Rechtsanwalt Dietrich wies außerdem darauf hin, dass der entstandene Schaden vorliegend als gering anzusehen ist. Die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main kam dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich nach und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung ein.

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