Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht / Alkohol am Steuer

22. Juni 2018: Drogen und Trunkenheit im Straßenverkehr – Einstellung in der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter

Unser 17-jähriger Mandant hatte sich in den Ferien an einem Brandenburger See mit Freunden getroffen und in geselliger Runde auch Alkohol getrunken. Zudem hatte unser Mandant an diesem Tag an einem Joint geraucht und damit Cannabis konsumiert. Auf dem Rückweg von dem Treffen verlor unser Mandant die Kontrolle über sein Fahrrad, kam von der Straße ab und zog sich bei dem Unfall Verletzungen zu, sodass er ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.

Weil unser Mandant mit einem Alkoholpegel von fast 2,0 ‰ und unter Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt hatte, wurde er später vor dem Jugendrichter in Fürstenwalde wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angeklagt. Erschwerend kam hinzu, dass unser Mandant bereits zwei Eintragungen im Erziehungsregister hatte, wegen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung. Rechtsanwalt Dietrich wurde von der Mutter unseres Mandanten erst kurz vor der Hauptverhandlung mit der Strafverteidigung beauftragt. Zunächst besprach Rechtsanwalt Dietrich dann umfangreich mit unserem Mandanten und dessen Mutter den Stand des Strafverfahrens und mögliche Entwicklungen.

In der darauf folgenden Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter konnte Rechtsanwalt Dietrich die Schwere der Tatvorwürfe reduzieren und gleichzeitig auf positive Eigenschaften unseres Mandanten hinweisen. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dem Gericht dar, dass unser Mandant ohne Schulabschluss war, aber eine Ausbildung absolvieren würde. Rechtsanwalt Dietrich erreichte in der Hauptverhandlung, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten trotz seiner Vorbelastungen eingestellt wurde. Unser Mandant musste lediglich 20 Sozialstunden ableisten. Über diesen Ausgang des Verfahrens waren unser Mandant und seine Eltern sehr erleichtert.

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