Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

22. Mai 2019: Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren geführt, da er mehrere Urkundendelikte begangen haben soll. So soll unser Mandant unter falschem Namen Anzeige gegen eine andere Person erstattet haben und den entsprechenden Zeugenbefragungsbogen dann selbst ausgefüllt und unterschrieben haben. Bei einem weiteren potentiellen Zeugen in der angeblich von unserem Mandanten angezeigten Sache soll er den Zeugenbefragungsbogen ebenfalls selbst ausgefüllt und unterschrieben haben.

Dazu wurde ihm bei diesem zweiten Zeugen die Fälschung einer Vorsorgevollmacht vorgeworfen, indem unser Mandant die Unterschrift des zu Betreuenden manipuliert haben soll. Unser Mandant war als gerichtlicher Betreuer für die beiden Zeugen zuständig, sodass er darüber auch von dem gegen ihn gerichteten Verfahren erfahren hatte. Mit der Zeugenvorladung erschien unser Mandant bei der Strafrechtskanzlei Dietrich und bat um rechtliche Vertretung in dieser Angelegenheit. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Rechtsbeistand an und beantragte Akteneinsicht. Die Ermittlungsakte half zunächst dabei einen Überblick über die durchaus verworrene Situation zu gewinnen. Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich ein Bild des Sachverhalts verschafft hatte, beantragte er bei der Staatsanwaltschaft Berlin in einem umfassenden Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts einzustellen. Das Verfahren, das unser Mandant unter falschem Namen initiiert haben soll, richtete sich gegen eine Person, die in der Wohnung in Berlin-Wedding bei einem der von unserem Mandanten zu betreuenden Personen eine nicht unerhebliche Sachbeschädigung begangen hatte. Als Zeuge dieses Vorfalls war neben der geschädigten Person die zweite Person, die von unserem Mandanten betreut wurde, von der Polizei Berlin befragt worden. Diese hatte sich zu diesem Vorfall ebenfalls in der Weise geäußert, dass eine Sachbeschädigung von der angezeigten Person begangen worden war. Der Anzeige folgte zwei Jahre später eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. In dieser bestritten beide Zeugen, dass sie damals eine Zeugenaussage getätigt, eine Anzeige erstattet oder eine Vorsorgemachtvollmacht zugunsten unseres Mandanten ausgefüllt hatten. In seinem Schriftsatz griff Rechtsanwalt Dietrich diese Punkte gezielt an. Aufgrund fortgeschrittener Alkoholkrankheiten hatte bei beiden ein zunehmender Gedächtnisverfall eingesetzt. Als Folgeschäden kamen andere die Erinnerungsleistung hemmende Krankheiten hinzu. Rechtsanwalt Dietrich betonte daher insbesondere die Tatsache, dass es den beiden Zeugen schlicht nicht mehr möglich war, sich an die entsprechenden Handlungen zu erinnern. Dies konnte Rechtsanwalt Dietrich durch mehrere ärztliche Gutachten auch belegen. In Bezug auf die Vorsorgevollmacht wurde durch Rechtsanwalt Dietrich darauf hingewiesen, dass diese bei der Bundesnotarkammer wirksam eingetragen worden war. Rechtsanwalt Dietrich betonte zudem, dass unser Mandant seinen „Schützlingen“ lediglich dabei behilflich war, adäquate Aussagen gegenüber der Polizei zu machen. Der Staatsanwaltschaft Berlin war es nicht möglich die Ausführungen zu widerlegen. Sie musste das Verfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatverdachts einstellen.

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