Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche

22. November 2019: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis bei Geldwäsche

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Geld empfangen zu haben, welches von einem fremden Konto unrechtmäßig abgebucht worden sein soll. Durch die Überweisung auf das Konto unseres Mandanten sollte die Herkunft des Geldes verschleiert werden. Insgesamt ging es dabei um einen fünfstelligen Betrag. Der Geschädigte erstattete daher Anzeige gegen unseren Mandanten als Inhaber des Kontos. Die Bank teilte unserem Mandanten mit, dass auf einem Konto rechtwidrig Gelder eingegangen sind. Daraufhin erstattete er seinerseits umgehend Strafanzeige gegen Unbekannt.

Nachdem klar wurde, dass ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten läuft und er als Beschuldigter vorgeladen wurde, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Gegenüber der Polizei erklärte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant von seinem Zeugenverweigerungsrecht Gebracht machen werde. Im weiteren Verlauf des Verfahrens beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren einzustellen, da der Vorwurf einer Geldwäsche gegen unseren Mandanten nicht belegt werden konnte. Rechtsanwalt Dietrich verwies auf die Tatsache, dass es heutzutage leicht sei, an entsprechende Kontodaten im Internet zu kommen und es somit nicht ausgeschlossen werden könne, dass Unbekannte auf das Konto unseres Mandanten zugegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft entsprach dem Antrag und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

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