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Fachanwalt für Strafrecht: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung

23. August 2022: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung im Ermittlungsverfahren eingestellt

Eine Bank hatte bei der Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Sie war von einem Autohaus um die Gewährung eines Kredits zur Finanzierung eines Fahrzeugs gebeten worden. Bei Durchsicht der dazugehörigen Unterlagen war aufgefallen, dass der abgegebene Personalausweis und Aufenthaltstitel verändert waren. Da es sich um Ausweisdokumente von unserem Mandanten handelte, wurde gegen diesen ein Ermittlungsverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung eingeleitet.

Mit der Vorladung als Beschuldigter kam unser Mandant zu Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte diesen mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte deutlich, dass nicht nachweisbar sein würde, ob unser Mandant die Unterlagen eingereicht oder gefälscht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte auch noch keinen Nachweis darüber geführt, dass sich unser Mandant überhaupt für ein Auto interessiert und einen Kredit zur Finanzierung eines solchen beantragt hatte. Offenbar sah die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen als nicht zielführend an und folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde mangels Tatnachweis eingestellt. Unser Mandant war über die schnelle Verfahrensbeendigung sehr erleichtert.

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