Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
23. Februar 2024: Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Erschrocken über diese Beschuldigung kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass der Inhalt der Ermittlungsakte nicht für einen Tatnachweis reichen würde. Deshalb wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gemäß § 170 StPO einzustellen.
In seinem Schreiben machte er insbesondere auf die Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam. Des Weiteren verwies Rechtsanwalt Dietrich auf zahlreiche tatsächliche und rechtliche Probleme.
Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.
Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.