Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

23. Januar 2024: Fälschung des Bewohnerparkausweises - Strafverfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt.

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da er einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung erhalten hatte. Unser Mandant wurde von dem Amtsgericht Tiergarten beschuldigt, die Datumsangabe des Bewohnerparkausweises um einen Jahr verändert und in sein Fahrzeug gelegt zu haben, um den Eindruck zu erwecken, dass sein bereits ausgelaufener Ausweis noch über ein Jahr gültig sei. Unser Mandant wurde auf die Strafrechtskanzlei Dietrich aufmerksam, nachdem er einige überzeugende Referenzen gelesen hatte. Nach einem telefonischen Besprechungstermin, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen.

Zunächst legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht Tiergarten. In einem langen Telefonat wurde das Amtsgericht Tiergarten von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Bezahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich die geringe Schuld unseres Mandanten dar. Darüber hinaus machte er auf diverse Beweisschwierigkeiten aufmerksam, indem er insbesondere darlegte, dass sich aus der Ermittlungsakte nicht ergab, wer für den strafrechtlich relevanten Vorwurf verantwortlich war. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

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