Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
23. Juli 2020: Gefährliche Körperverletzung - Verfahrenseinstellung
Nach eingehendem Studium der Ermittlungsakte, verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Pforzheim mit dem Antrag, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte das nächtliche Geschehen in seinem Schriftsatz richtig und konzentrierte sich dabei auf den Umstand, dass es sich um eine wechselseitige Auseinandersetzung gehandelt hatte. Der in einem Restaurant im Vorfeld noch verbale Streit war eskaliert, als der Mann anfing, einen der beiden Freunde unseres Mandanten via Kopfnuss zu attackieren. Die Gruppe um unseren Mandanten hatte sich daraufhin gegen diese Kopfnussattacke in der beschriebenen Form gewehrt. Auch das Verhalten der Zeugin, die nicht ausgesagt hatte, sprach für einen Streit, der nicht durch unseren Mandanten und seine Freunde ausgelöst worden war. Die Staatsanwaltschaft Pforzheim konnte den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nichts entgegensetzen und musste das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung – sehr zur Freude unseres Mandanten – antragsgemäß einstellen.
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