Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

23. Juli 2021: Bewährungsstrafe im Berufungsverfahren trotz 35 Vorstrafen und Bewährungsbruchs in drei Fällen

Das Bundeszentralregister unseres Mandanten verzeichnete insgesamt 35 Vorstrafen, darunter zahlreiche Verurteilungen wegen Diebstahls, sowie wegen Körperverletzung und Betäubungsmitteldelikten. Auch hatte er sich schon mehrmals in Haft befunden. Als unser Mandant erneut wegen Ladendiebstahls von Waren in Höhe von mehr als 1.000,00 € auffällig geworden ist und die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) deshalb gegen ihn ermittelte, stand er noch wegen Diebstahls in drei Verfahren unter Bewährung.

Da ihm bei erneuter Verurteilung ein Bewährungswiderruf und eine mehrjährige Haftstrafe drohte, ließ sich unser Mandant von Rechtsanwalt Dietrich bei seiner Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht verteidigen. Auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich räumte unser Mandant den Tatvorwurf ein. Rechtsanwalt Dietrich legte die schwierigen Lebensumstände unseres Mandanten vor dem Gericht dar. Das Amtsgericht verhängte daher lediglich eine kurze Freiheitsstrafe von 3 Monaten, welche allerdings zunächst angesichts der zahlreichen Bewährungsbrüche unseres Mandanten in der Vergangenheit nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Bernau legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein, sodass unser Mandant sich in der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht erneut einlassen konnte. Hier machte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht Frankfurt (Oder) auf die inzwischen eingetretene Besserung unseres Mandanten aufmerksam, hierzu konnte er insbesondere auf die positive Einschätzung seiner Bewährungshelfer verweisen. In der Berufungsinstanz wurde die Freiheitsstrafe unseres Mandanten daher abermals nur zur Bewährung ausgesetzt.

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