Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

23. November 2020: Fahrlässige Körperverletzung – Einstellung gegen Geldauflage

Mit einem Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Ihm war vorgeworfen worden, dass er einen Motorradfahrer in Großbeeren bei einem Abbiegemanöver mit seinem Auto nicht gesehen und dadurch einen Unfall fahrlässig herbeigeführt haben soll. Dadurch hatte sich der Motorfahrer erhebliche Verletzungen zugezogen. Auch das Auto unseres Mandanten wies deutliche Spuren des Zusammenstoßes auf. Im Ermittlungsverfahren hatte sich unser Mandant noch durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dieser hatte unserem Mandanten geraten, keine Angaben zu machen, obwohl ein Unfallrekonstruktionsgutachten unseren Mandanten massiv belastete. Erst aufgrund des Gutachtens war der Strafbefehl erlassen worden.

Davon völlig überrascht entschied sich unser Mandant den Rechtsanwalt zu wechseln. Nach einem Erstgespräch beauftragte unser Mandant sofort Rechtsanwalt Dietrich mit der Vertretung in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt eingehend aus. Danach verfasste er einen Schriftsatz an das Amtsgericht Zossen mit der Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte vor allem mit der tadellosen Historie unseres Mandanten als Verkehrsteilnehmer. Weiterhin bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich die vom Motoradfahrer angegebene Geschwindigkeit. Ihm war bei Durchsicht der Akte aufgefallen, dass die Spuren des Zusammenstoßes nicht zu der vom Motorradfahrer angegebenen Geschwindigkeit passen können. Rechtsanwalt Dietrich konnte so Zweifel am Gutachten und am Tatgeschehen sähen. Zudem war das Ausmaß der Schuld unseres Mandanten daher insgesamt als gering zu betrachten. Diesen Angaben Rechtsanwalt Dietrichs folgte das Amtsgericht Zossen letztlich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

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