Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

24. Februar 2020: Urkundenfälschung – Einstellung des Strafverfahrens

Unser Mandant wurde in der U-Bahn in Berlin mit einem manipulierten Semesterticket angetroffen. Wenige Wochen später bekam er eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei, in der ihm eröffnet wurde, dass ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Betruges gegen ihn geführt wurde. Mit der Vorladung der Polizei suchte unser Mandant sogleich Rechtsanwalt Dietrich auf.

Dieser erklärte unserem Mandanten, dass er keinesfalls zu dem Termin bei der Polizei erscheinen muss und beantragte direkt nach dem Gespräch Akteneinsicht. Auch aufgrund des Umstände, dass unser Mandant vorher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war und aus einer finanziellen Notlage heraus gehandelt hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft mit einem aussagekräftigen Schreiben von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage überzeugen. Für unseren Mandanten war dies sehr bedeutsam, da er trotz seines Bachelorstudiums im Bereich International Business bereits Schwierigkeiten hatte, einen Job zu finden und nun fürchtete, dass seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Betruges weiter sinken würden. Darum muss er sich nun keine Sorgen mehr machen.

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