Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

24. Juni 2019: Einstellung mangels Tatnachweis bei Abrechnungsbetrug

Wegen eines Betrugsvorwurfes wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Hintergrund war, dass unser Mandant einer Firma Leistungen in Rechnung gestellt haben soll, die er nicht erbracht hatte. Von einer weiteren (dritten) Firma wurde unser Mandant jedoch wegen Betruges angezeigt.

Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin mit dem Antrag, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Kurioserweise hatte sich die Firma, die die Rechnung von unserem Mandanten erhalten hatte, nicht an ihn sondern an die dritte Firma gewandt. Diese firmierte unter ähnlich klingendem Namen, wie die Firma unseres Mandanten. Da sich der Adressat der Aufforderung eines Betrugsversuches ausgesetzt sah, erstatte er Anzeige bei der Polizei Berlin. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin und versuchte die Verwirrungen im Interesse unseres Mandanten zu aufzuklären. Auch auf den Umstand, dass auf keiner Seite ein Schaden entstanden war, machte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin aufmerksam. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatnachweises ein.

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