Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Nachstellung (Stalking)

24. Mai 2021: Vorwurf des Stalkings – Strafverfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Die Nachbarin unseres Mandanten hatte gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, da er ihr über mehrere Wochen hinweg aufgelauert und von ihr heimliche Foto- und Videoaufnahmen angefertigt haben soll. Die Amtsanwaltschaft Berlin leitete daher ein Strafverfahren wegen Nachstellung (Stalking) gegen unseren Mandanten ein, woraufhin dieser Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall beauftragte.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem umfangreichen Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem darauf hin, dass die Strafanzeige der Nachbarin unseres Mandanten vor dem Hintergrund eines seit Jahren andauernden Nachbarschaftsstreit zwischen ihr und den anderen Anwohnern zu sehen sei. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass die Nachbarin unseres Mandanten mehrfach durch störendes Verhalten auffällig geworden ist und aufgrund vielfacher Beschwerden anderer Nachbarn auch bereits Abmahnungen von der Wohnungsbaugesellschaft erhalten hat. Da unser Mandant seine Nachbarn teilweise bei der Formulierung dieser Beschwerden unterstützt hatte, drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass sich die Nachbarin unseres Mandanten mit ihrer Strafanzeige wohl an diesem dafür rächen wollte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft mit seinem Schriftsatz davon überzeugen, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen, worüber unser Mandant sehr erleichtert war.

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