Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

24. November 2021: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweises

Ein Passant soll unseren Mandanten und seine Freundin in Berlin Mitte bei einem Streit beobachtet haben. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Zeuge gesehen haben, wie unser Mandant die junge Frau mit beiden Händen am Hals gepackt und gewürgt hatte. Da die Frau laut geschrien haben soll, hatte der Zeuge sich Sorgen gemacht und die Polizei alarmiert. Als die Freundin unseres Mandanten durch die Polizei auf das Geschehen angesprochen wurde, habe diese unter Tränen von dem Streit erzählt. Auch sollen Rötungen am Hals der Frau festgestellt worden sein.

Aufgrund des schweren Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung, welche mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird, hatte unser Mandant Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zunächst durch Einsicht in die Ermittlungsakte ein Bild von der Beweislage und der Schwere des Tatvorwurfs gemacht. Rechtsanwalt Dietrich beantragte, das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Gegenüber der Amtsanwaltschaft stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass es sich bei dem Streit lediglich um eine verbale Auseinandersetzung um den Drogenkonsum der Zeugin gehandelt habe. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass es daher auch nicht auszuschließen war, dass die emotionale Reaktion der Freundin unseres Mandanten auf ihren Drogen- und Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich auch darauf hin, dass der unbeteiligte Zeuge unter Umständen das Geschehen falsch beobachtet hatte, da er auch in den Aussagen des Zeugen in der Vernehmung Widersprüche finden konnte. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren daher mangels Tatnachweises ein.

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