Referenz

25. April 2024: Strafverfahren wegen Taschendiebstahl – Freispruch

Mit der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft Berlin wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf einer Rolltreppe im U-Bahnhof Alexanderplatz das Mobiltelefon eines Mannes aus seiner hinteren Gesäßtasche entwendet zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten, in dem er beantragte, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass kein Anlass zur Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, da kein hinreichender Tatverdacht gegeben war. Hierfür entkräftete Rechtsanwalt Dietrich zunächst die Aussagen des Zeugen eingehend, indem er auf ihre Widersprüchlichkeit hindeutete, und zeigte die für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen auf.

Es kam dennoch zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Gleichwohl wurde unser Mandant in der Hauptverhandlung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da ihm eine Tatbeteiligung mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachzuweisen war.

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