Referenz

Fachanwalt für Strafrecht: Unerlaubter Aufenthalt in Deutschland

25. Januar 2022: Ohne Aufenthaltserlaubnis im Nagelstudio tätig – Strafverfahren nach Erlass eines Strafbefehls gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant soll ohne eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einem Nagelstudio in Chemnitz gearbeitet haben. Mitarbeiter des Zollamts trafen unseren Mandanten bei einer Kontrolle des Nagelstudios an. Weil er dachte, dass sich das Verfahren dann erledigen würde, räumte er in seiner Vernehmung ein, die Inhaberin des Nagelstudios besucht und sie ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis im Studio unterstützt zu haben. Das Amtsgericht Aue ließ unserem Mandanten daraufhin einen Strafbefehl zukommen, indem er zu einer Geldstrafe in Höhe von 600,00 € verurteilt wurde.

Unser Mandant wandte sich mit dem Strafbefehl umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl ein und forderte die Ermittlungsakte an. Nachdem er die Akte mit unserem Mandanten besprochen hatte, regte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. In seinem Schriftsatz verwies Rechtsanwalt Dietrich auf das kooperative Verhalten unseres Mandanten und den Umstand, dass dieser bislang nicht vorbestraft war. Außerdem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass es sich bei der einmaligen Unterstützung lediglich um eine Gefälligkeit handelte und nicht geklärt war, ob unser Mandant eine Entlohnung für die Tätigkeit bekommen hatte. Das Amtsgericht beraumte dennoch einen Termin zur Hauptverhandlung an. Als Rechtsanwalt Dietrich daraufhin beantrage, unseren Mandanten aufgrund seiner fehlenden Aufenthaltserlaubnis vom persönlichen Erscheinen zu entbinden, war das Gericht schließlich bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Damit bleibt unser Mandant weiterhin unbestraft.

Zurück

Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.

Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.