Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
25. März 2024: Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Mit dem Anhörungsbogen suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Auf diesem Wege konnte sich Rechtsanwalt Dietrich einen genauen Überblick über den gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwurf verschaffen. Anschließend beantragte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem ausführlichen Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
Hierfür führte Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin aus, dass es der Feststellung bedarf, welche Beweismittel in dem Strafverfahren gegen unseren Mandanten verwertet werden durften. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich auf weitere Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.
Das Schreiben von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 StPO einstellte.
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