Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs
25. November 2019: Nach Geldstrafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs – Einstellung des Verfahrens
Daher beauftragte unser Mandant nun Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und nahm beim Gericht Einsicht in die Verfahrensakte. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an das Amtsgericht und regte an, das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin. Insbesondere legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass nicht geklärt sei, ob überhaupt unser Mandant das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf zahlreiche gemeinnützige Tätigkeiten unseres Mandanten, in deren Zusammenhang ihm stets ein äußerst rücksichtsvolles und liebenswürdiges Verhalten bescheinigt worden war, sodass eine Gefährdung des Straßenverkehrs zusätzlich fragwürdig erschien. Daraufhin schloss sich das Gericht dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren ein. Unser Mandant musste im Gegenzug lediglich eine geringe Geldbuße zahlen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
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