Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs

25. November 2019: Nach Geldstrafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs – Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant wurde beschuldigt, mit seinem Auto in Berlin-Charlottenburg einen anderen Verkehrsteilnehmer aggressiv und rücksichtslos überholt, dann ausgebremst und anschließend beleidigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage gegen unseren Mandanten wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung. Unser Mandant ging zunächst davon aus, das Strafverfahren ohne anwaltlichen Beistand bestehen zu können. Jedoch erließ das Amtsgericht schließlich einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten und setzte eine Geldstrafe in Höhe von mehreren Tausend Euro fest. Wäre der Strafbefehl rechtskräftig geworden, wäre die Verurteilung auch in das Führungszeugnis unseres Mandanten aufgenommen worden. Unser Mandant hatte Angst, dass dies auch erhebliche Auswirkungen auf seine Berufstätigkeit haben würde, weil er auch aus beruflichen Gründen ein Kraftfahrzeug führen muss.

Daher beauftragte unser Mandant nun Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und nahm beim Gericht Einsicht in die Verfahrensakte. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an das Amtsgericht und regte an, das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin. Insbesondere legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass nicht geklärt sei, ob überhaupt unser Mandant das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf zahlreiche gemeinnützige Tätigkeiten unseres Mandanten, in deren Zusammenhang ihm stets ein äußerst rücksichtsvolles und liebenswürdiges Verhalten bescheinigt worden war, sodass eine Gefährdung des Straßenverkehrs zusätzlich fragwürdig erschien. Daraufhin schloss sich das Gericht dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren ein. Unser Mandant musste im Gegenzug lediglich eine geringe Geldbuße zahlen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

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