Referenz

Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

26. April 2021: Nötigung im Straßenverkehr und Körperverletzung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Gegen unseren Mandanten wurde Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr und versuchter Körperverletzung erstattet. Er soll zunächst auf dem Firmengelände seines Arbeitgebers einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen und diesen daraufhin durch Ausbremsen beinahe zu einem Aufprall erzwungen haben. Als unser Mandant den Fahrer des anderen Fahrzeugs bei einer späteren Gelegenheit mit dem Vorfall konfrontieren wollte, kam es zu einer Auseinandersetzung. Im Zuge dessen soll unser Mandant versucht haben, den Anzeigenerstatter eine Treppe hinunterzustoßen.

Nach Erhalt der Belehrung als Beschuldigter durch die Polizei hat sich unser Mandant unmittelbar an Rechtsanwalt Dietrich gewandt. Rechtsanwalt Dietrich nahm daraufhin Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und schilderte den tatsächlichen Hergang des Vorfalls. Demnach hat unser Mandant lediglich auf eine vorausgehende Provokation des anderen Fahrers reagiert. Dieser hatte ihn zuvor durch dichtes Auffahren und Betätigen der Hupe genötigt. Als unser Mandant später auf selbigen Fahrer traf, wollte er diesen lediglich zur Rede stellen. Rechtsanwalt Dietrich war der Auffassung, dass der Fahrer durch die Erstattung der Anzeige von seinem eigenen Fehlverhalten ablenken wollte. Weiterhin führte er an, dass auch der Zeuge des vermeintlichen körperlichen Angriffs durch unseren Mandanten nur eine verbale Auseinandersetzung wahrgenommen hatte. Da Rechtsanwalt Dietrich anhand der Ermittlungsakte Widersprüche herausarbeitet und die Aussagen so entkräftet hatte, konnte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden.

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