Referenz
Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr
26. April 2021: Nötigung im Straßenverkehr und Körperverletzung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Nach Erhalt der Belehrung als Beschuldigter durch die Polizei hat sich unser Mandant unmittelbar an Rechtsanwalt Dietrich gewandt. Rechtsanwalt Dietrich nahm daraufhin Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und schilderte den tatsächlichen Hergang des Vorfalls. Demnach hat unser Mandant lediglich auf eine vorausgehende Provokation des anderen Fahrers reagiert. Dieser hatte ihn zuvor durch dichtes Auffahren und Betätigen der Hupe genötigt. Als unser Mandant später auf selbigen Fahrer traf, wollte er diesen lediglich zur Rede stellen. Rechtsanwalt Dietrich war der Auffassung, dass der Fahrer durch die Erstattung der Anzeige von seinem eigenen Fehlverhalten ablenken wollte. Weiterhin führte er an, dass auch der Zeuge des vermeintlichen körperlichen Angriffs durch unseren Mandanten nur eine verbale Auseinandersetzung wahrgenommen hatte. Da Rechtsanwalt Dietrich anhand der Ermittlungsakte Widersprüche herausarbeitet und die Aussagen so entkräftet hatte, konnte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden.
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