Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB

26. Februar 2020: Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB – Einstellung im Ermittlungsverfahren

Unser Mandant wurde durch seine ehemalige Lebensgefährtin angezeigt, da er sexuelle Privatvideos unsere Mandantin im Internet verbreitet haben soll. Die ehemalige Lebensgefährtin gab an, dass die Videos auf der Internetplattform Snapchat verbreitet werden würden. Durch Ermittlungen der Berliner Polizei konnte der verwendete Account vermeintlich unserem Mandanten zugeordnet werden. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB eingeleitet.

Nach erfolgter Akteneinsicht gab Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin eine schriftliche Stellungnahme für unseren Mandanten ab. In dieser wies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf Schwachstellen im Beweisergebnis der Staatsanwaltschaft hin. Im Anschluss besprach Rechtsanwalt Dietrich nochmals persönlich mit dem zuständigen Staatsanwalt das weitere Vorgehen. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass weitere umfangreiche Ermittlungen notwendig seien. Schließlich war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war hierüber sehr erfreut.

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