Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
26. September 2024: Schlägerei vor einem Späti – Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung wandte sich unser Mandant umgehend an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und vollumfänglicher Auswertung der zahlreichen Zeugenaussagen, verfasste Rechtsanwalt Dietrich dann einen umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. In seinem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass sich aus den Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei ergebe, dass unser Mandant tatsächlich an der Schlägerei beteiligt war. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass unser Mandant vielmehr lediglich versucht hatte, die körperliche Auseinandersetzung zu beenden. Da die Amtsanwaltschaft Berlin die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen konnte, musste sie das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung daher mangels Tatnachweises einstellen.
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