Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

27. April 2020: Ladendiebstahl – Einstellung wegen Geringfügigkeit

Wegen eines Ladendiebstahls wurde gegen unseren Mandanten von der Polizei Berlin ermittelt. So soll er in Berlin-Friedrichsfelde in einem Supermarkt ein Buch aus der Auslage entnommen, eingesteckt und an der Kasse nicht bezahlt haben. Dabei wurde er von einem Ladendetektiv beobachtet, der ihn daraufhin in sein Büro zur Aufnahme seiner Daten bat. Der Vorgang wurde dann zur weiteren Bearbeitung an die Berliner Polizei weitergeleitet.

Mit der Beschuldigtenvorladung wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Nach einem kostenfreien Erstgespräch übernahm Rechtsanwalt Dietrich das Mandat. Er beantragte zunächst Akteneinsicht und setzte nach vorheriger Durchsicht der Ermittlungsakte einen Schriftsatz auf. Darin regte er gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren wegen Geringfügigkeit und mangels öffentlichen Interesses einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete diese Anregung mit dem geringen Wert des Buches sowie des fehlenden finanziellen Anreizes, den unser Mandant bei der Tat hatte. Weiterhin führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant am Tattag emotional sehr belastet war und nannte die entsprechenden Hintergründe. Zusätzlich nannte Rechtsanwalt Dietrich weitere Gründe, die für eine geringe Schuld unseres Mandanten sprechen. So war dem Supermarkt letztlich kein Schaden entstanden. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.

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