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Fachanwalt Strafrecht: gewerbsmäßiger Handel mit Btm – niedrige Geldstrafe

27. August 2018: Fachanwalt Strafrecht: gewerbsmäßiger Handel mit Btm – niedrige Geldstrafe

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen unseren Mandanten Anklage erhoben. Sie warf ihm vor, in Berlin Lichtenberg an zwei Tage gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. In beiden Fällen wurden die Verkäufe polizeilich überwacht.

Gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln wird grundsätzlich pro Tat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Erklärung ab, in welcher er den Verkauf von Drogen einräumte. Er bestritt aber, dass unser Mandant gewerbsmäßig gehandelt habe. Vielmehr habe unser Mandant lediglich einem Freund geholfen ohne selbst am Verkauf interessiert gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft Berlin ging in ihrem Plädoyer von einer Schutzbehauptung aus und beantragte ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt Dietrich forderte die Verhängung einer Geldstrafe. Das Gericht war in Übereinstimmung von Rechtsanwalt Dietrich der Auffassung, dass eine Gewerbsmäßigkeit nicht nachweisbar sei. Deshalb wurde unser Mandant lediglich zu 80 Tagessätzen verurteilt.

 

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