Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

27. August 2020: Unterschlagung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Wegen eines Unterschlagungsvorwurfs wurde gegen unsere Mandantin in Potsdam ermittelt. Unsere Mandantin war als Sachbearbeiterin bei einem Unternehmen für professionelle Küchengerätschaften tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit bearbeitete sie einen Vorgang, bei dem ein Mitarbeiter der gleichen Firma Gerätschaften für den privaten Gebrauch kaufen wollte. Zu diesem Zweck soll er unserer Mandantin Bargeld gegeben haben, welches diese aber nicht an die Firma weitergeleitet haben soll. Stattdessen soll sie das Geld für sich behalten haben. Unsere Mandantin wurde dann vom Käufer der Gerätschaften angezeigt.

Neben dem Anzeigenden wurde unser Mandantin durch eine Zeugin, die ein Verkaufsgespräch zwischen unserer Mandantin und dem Anzeigenden beobachtet haben soll, belastet. Mit einer Vorladung der Polizei Brandenburg suchte unsere Mandantin dann Rechtsanwalt Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung beantragte dieser Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt gewissenhaft aus. In seinem Schriftsatz zog Rechtsanwalt Dietrich dabei sowohl die Zeugenaussage als auch die Aussage des Anzeigenden in Zweifel. Die Zeugin hatte lediglich gesehen wie sich beide unterhalten haben, jedoch nicht welchen Inhalt die Konversation hatte. Auch erschien fragwürdig, dass der Anzeigende unmittelbar nach Ende dieses Gesprächs auf die Zeugin zuging und ihr detailreich von diesem Gespräch berichtete. Vor dem Hintergrund, dass der Anzeigende von seiner Firma gekündigt worden war und daher versuchte von eigenem Fehlverhalten abzulenken, teilte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft Potsdam seine Bedenken hinsichtlich einer zu erwartenden Verurteilung mit. Zu offensichtlich erschien, dass sich der Anzeigende durch sein Gespräch mit der Zeugin eine für ihn günstige Situation schaffen wollte. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Mit Erfolg.

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