Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

27. Mai 2019: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage bei Körperverletzung an einem Kind und sieben Eintragungen im Bundeszentralregisterauszug

Mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wegen Körperverletzung suchte unser Mandant die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf. Ihm wurde vorgeworfen, ein vier Jahre altes Kind in Neuhardenberg ergriffen und körperlich misshandelt zu haben. Zu diesem Vorfall äußerten sich fünf Zeugen, die diesen Vorfall gesehen haben wollen. Insbesondere die Mutter des Kindes habe genau gesehen, wie unser Mandant das Kind geschubst hatte. Unser Mandant versuchte zunächst, die Polizei Seelow davon zu überzeugen, das Verfahren gegen ihn einzustellen, da er sich keiner Schuld bewusst war. Diese Versuche blieben jedoch leider erfolglos. Unser Mandant war aufgrund dieses Verfahrens sehr beunruhigt, da er sich noch in der Bewährungszeit wegen eines Missbrauchsvorfalls befand.

Mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) und um einen weiteren Eintrag im Bundeszentralregister zu vermeiden wandte sich unser Mandant dann an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt gründlich aus. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daraufhin einen ausführlichen Schriftsatz, in welchem er erhebliche Zweifel an dem behaupteten Sachverhalt anführte. Unser Mandant hatte sich gegenüber der Polizei bereits dazu eingelassen, das Kind nicht geschubst, sondern leicht am Arm gezogen zu haben. Dies tat unser Mandant, da er sich bei seinem Schaffen, die Tierwelt zu dokumentieren, von dem Kind gestört fühlte. Da das Kind nicht aufhörte, dazwischen zu greifen, zog unser Mandant es schließlich am Arm. Aus Trotz fing das Kind dann an zu weinen. Eine Widerlegung dieser Darstellung war von der Polizei Seelow nicht geführt worden. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich auf die in der Ermittlungsakte enthaltenen Zeugenaussagen hin. Glaubhafte Aussagen unbeteiligter Zeugen seien darin nicht vorhanden. Bei den weiteren Zeugenaussagen wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass diese vor dem Hintergrund des schlechten Nachbarschaftsverhältnisses zu bewerten seien. Es sei nicht auszuschließen, dass es sich um Falschbelastungen handle. Unberücksichtigt war ebenfalls geblieben, dass das Kind in keiner Weise verletzt wurde. Rechtsanwalt Dietrich regte daher gegenüber dem Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) an, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Das Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) konnte diesen Ausführungen nichts entgegensetzen und stellte das Verfahren gemäß der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs ein. Unser Mandant war darüber sehr erleichtert; da seine Strafe aus dem vorherigen Verfahren noch nicht erlassen worden war. So befürchtete unser Mandant einen Bewährungswiderruf im Falle einer Verurteilung. Dies konnte jedoch dank der Arbeit von Rechtsanwalt Dietrich verhindert werden.

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