Referenz

Fachanwalt für Strafrecht: Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse

28. Februar 2023: Gebrauch eines unrichtigen Impfausweises – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, einen unrichtigen Impfausweis gebraucht zu haben. Als unsere Mandantin sich in der Apotheke einen digitalen Impfausweis ausstellen lassen wollte, rief der Apotheker die Polizei, da er das Verimpfen des genannten Impfstoffes als ungewöhnlich empfand. Demnach wurde der Impfstoff zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr verimpft. Bei einer anschließenden Überprüfung wurde festgestellt, dass eine Dokumentation unserer Mandantin als Patienten beim Arzt nicht stattgefunden hatte und somit auch keine Abrechnung erfolgt ist.

Unsere Mandantin suchte daraufhin die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zunächst durch Einsicht in die Ermittlungsakte ein Bild von der Beweislage gemacht und beantragte daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren einzustellen. In diesem Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass es sich bei dem Vorwurf um eine reine Vermutung handelt und der Impfstoff zwar nur bei Personen über 60 empfohlen wird, aber trotzdem weiter verimpft werden kann. Auch argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass es sich bei der fehlenden Dokumentation lediglich um einen Fehler der Arztpraxis handeln kann. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis ein.

Zurück

Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.

Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.