Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Geldfälschung
28. Juni 2023: In den Verkehr bringen von falschem Geld – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage
Anschließend suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte unseren Mandanten der Geldfälschung, welche gemäß § 146 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vorsieht, wodurch eine Einstellung im Vorverfahren aus Opportunitätsgründen ausgeschlossen ist. Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies. In diesem Schriftsatz schilderte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft den Geschehensablauf, in dem unser Mandant das Geld ahnungslos erwarb, dann jedoch bewusst in den Verkehr brachte. Somit kommt nur noch der § 147 StGB in Frage, der einen niedrigeren Strafrahmen hat.
Auch in der anschließenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte nichts Gegenteiliges bewiesen werden, sodass das Verfahren schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt wurde.
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