Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Versicherungsbetrug

28. September 2020: Verfahrenseinstellung bei Versicherungsbetrug nach § 153 StPO

Gegen unsere Mandantin wurde von der Staatsanwaltschaft Gera ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts des Versicherungsbetrugs geführt. So soll sie in vier Fällen die entsprechenden Versicherungsschäden vorgetäuscht haben. Zunächst ermittelte die Polizei Altenburg aufgrund einer Strafanzeige der Allianz Deutschland AG gegen einen ihrer Vertreter. Dieser hatte in mehreren Schadensfällen die geltend gemachten Schäden reguliert, ohne die Höhe des Schadens nachzuweisen oder fotografisch zu dokumentieren. Des Weiteren war auffällig gewesen, dass es Häufungen bei einzelnen Versicherungsnehmern gab und diese oft auf gleiche Weise den Hergang des Schadens schilderten. Unter diesen Versicherungsnehmern befand sich auch unsere Mandantin.

Nachdem unsere Mandantin eine Vorlandung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hatte, suchte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich wurde unverzüglich tätig und beantragte Akteneinsicht. Nach gründlicher Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich dann einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Gera. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies dabei auf den Umstand, dass die Schäden in allen Fällen von dem entsprechenden Versicherungsvertreter besichtigt und ausreichend schriftlich dokumentiert worden waren. Auch zog Rechtsanwalt Dietrich die Erfolgsaussichten der Beweisführung im ersten Schadensfall aufgrund eines Zeugenverweigerungsrechts in Zweifel. Hierauf stellte die Staatsanwaltschaft Gera das Verfahren nach § 153 StPO wegen geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse ein. Nach der langen Zeit der Ungewissheit war unsere Mandantin über dieses Ergebnis sehr erfreut und erleichtert.

Zurück

Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.

Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.