Referenz

Anwalt für Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

15. Januar 2018: Gefährliche Körperverletzung – Freispruch

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde unserem Mandanten eine Anklageschrift zugestellt. In der Anklageschrift wurde unseren Mandanten an vorgeworfen, gemeinsam mit einem Bekannten das vermeintliche Tatopfer in Berlin Neukölln auf offener Straße verprügelt zu haben. Gemeinsam sollten unser Mandant und sein Bekannter solange auf das vermeintliche Tatopfer eingeschlagen haben, bis dieses zusammengebrochen ist.

 Nachdem das vermeintliche Tatopfer am Boden lag, soll weiter gegen den Oberkörper getreten worden sein. Hintergrund der körperlichen Auseinandersetzung sollen persönliche Differenzen gewesen sein. Die unmittelbar am Tatort erschiene Polizei leitete deshalb unmittelbar gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Nach der durchgeführten Hauptverhandlung konnte das Gericht nicht mehr sicher das Tatgeschehen aufklären. Insbesondere räumte das vermeintliche Tatopfer aufgrund der Befragung von Rechtsanwalt Dietrich ein, dass es bei der Polizei teilweise die Unwahrheit gesagt habe. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Das Strafgesetzbuch sieht im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung als Mindeststrafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten vor.

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