Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Kreditkartenbetrug

29. Januar 2021: Kreditkartenbetrug – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Ein Zeuge erstattete bei der Polizei wegen missbräuchlicher Verwendung einer Kreditkarte Anzeige. Eine unbekannte Person habe von seinem Konto aus eine Überweisung in Höhe von 3.000,00 € getätigt. Das Geld wurde von dem Konto des Zeugen abgebucht und auf das Konto unserer Mandantin überwiesen. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Kreditkartenbetrugs gegen unsere Mandantin.

Im Rahmen der Strafanzeige wurde ihr vorgeworfen, Telefonbanking-Daten des Zeugen ausgespäht und sich einen Betrag von 3.000,00 € auf ihr Konto bei der gegenständlichen Bank überwiesen zu haben oder ihr Konto einem Dritten zur Verfügung gestellt zu haben. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt worden war, beantragte er umgehend Akteneinsicht. Nach Herausarbeitung des Sachverhalts nahm Rechtsanwalt Dietrich schriftlich Stellung zu den Tatvorwürfen. Er entkräftete den Tatvorwurf, indem er darlegte, dass es sich bei dem Konto, auf das die Geldsumme überwiesen worden ist, nicht um das Konto unserer Mandantin handelte. Vielmehr nutze unsere Mandantin ein Konto bei einer anderen Bank. Das fragliche Konto wurde nicht von unserer Mandantin selbst eröffnet. Rechtsanwalt Dietrich erklärte gegenüber der Staatsanwaltschaft, dass unsere Mandantin regelrecht selbst Opfer eines Betruges geworden war. Sie hatte in der Vergangenheit sämtliche persönliche Daten an ein Marktforschungsunternehmen herausgegeben. Auch sei ihr Personalausweis im Rahmen eines Diebstahls abhandengekommen. Folglich überzeugte Rechtsanwalt Dietrich auch die Staatsanwaltschaft davon, dass die missbräuchliche Verwendung der persönlichen Daten unserer Mandantin naheliegend sei. Es konnte daher nicht hinreichend nachgewiesen werden, dass es sich bei dem Bankkonto tatsächlich um ein Konto handelte, von welchem unsere Mandantin Kenntnis hatte. Entsprechend wurde das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts ohne Geldauflage eingestellt.

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