Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Markengesetz

29. März 2021: Vergehen nach dem Markengesetz – Einstellung des Verfahrens trotz über 2.000 aufgefundener Plagiate

Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung wurden bei unserer Mandantin zahlreiche Markenprodukte aufgefunden. Insgesamt konnten durch die Polizeibeamten in der Wohnung unserer Mandantin mehr als 2.000 Parfümflaschen, sowie über 300 verschiedene Kosmetikartikel und zahlreiches Verpackungsmaterial festgestellt werden, bei denen es sich um Plagiate gehandelt haben soll. Da sich zudem Verkaufsanzeigen auf dem Smartphone unserer Mandantin befanden, die auf einen gewerblichen Handel mit den Waren hindeuten, leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens nach dem Markengesetz ein.

Nachdem unsere Mandantin von dem gegen sie geführten Strafverfahren erfahren hatte, wandte sie sich umgehen an Rechtsanwalt Dietrich. Er regte gegenüber der Staatsanwaltschaft daraufhin an, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen. In einem umfangreichen Schreiben weckte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel daran, ob es sich bei dem Verhalten unserer Mandantin um eine nach dem Markengesetz strafbare Handlung handelte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass sie die Artikel lediglich an Freunde verkauft haben soll. Insbesondere seien die Erwerber auch in Kenntnis darüber gewesen, dass es sich bei den Parfums und Kosmetikartikeln nicht um Originale gehandelt habe. Die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld unserer Mandantin gelang deshalb trotz der beachtlichen Menge an festgestellten Plagiaten. 

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