Referenz

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

29. Oktober 2016: Gefährliche Körperverletzung und Verdacht der Schutzgelderpressung – Einstellung in Hauptverhandlung

In Berlin-Neukölln hatte es Streit zwischen zwei Familien gegeben. Nach den Ermittlungen der Polizei soll ein Angehöriger unserer Mandantin seinen Nachbarn unter Druck gesetzt haben, indem er ihn zur Zahlung eines Schutzgeldes aufgefordert haben soll. Als der Nachbar diese Erpressung nicht hinnehmen wollte, sei die Situation eskaliert, woraufhin mehrere Familienmitglieder den Nachbarn planmäßig angegriffen haben sollen, der schließlich hinter einer Tür Schutz suchte. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, mit einem großen Messer mehrfach auf diese Tür eingeschlagen zu haben, um den Nachbarn zu verletzen. Es gab nach der Auseinandersetzung mehrere verletzte Personen und zudem mehrere Zeugen, die den Streit zwischen den Familien beobachtet hatten.

Erst wenige Tage vor der Hauptverhandlung meldete sich unsere Mandantin in der Strafrechtskanzlei Dietrich. Unsere Mandantin war zunächst unentschlossen, hatte sich dann aber angesichts der Schwere der Tatvorwürfe doch dazu entschieden, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Strafverteidigung zu beauftragen. Rechtsanwalt Dietrich sah umgehend die Ermittlungsakte ein, besprach mit unserer Mandantin den Stand des Verfahrens und bereitete sie auf die Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht befragte Rechtsanwalt Dietrich die Beteiligten ausführlich zu dem Geschehen und konnte dabei die Zeugen in Widersprüche verwickeln. Schließlich gelang es Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung, das Gericht auch von der geringen Schuld unserer Mandantin zu überzeugen. Schließlich gab das Gericht dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich statt und stellte das Strafverfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Zurück

Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.

Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.