Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Eingehungsbetrug – Einstellung im Ermittlungsverfahren

30. August 2018: Fachanwalt Strafrecht: Eingehungsbetrug – Einstellung im Ermittlungsverfahren

Unsere Mandantin wurde durch den Inhaber eines Sportstudios in Chemnitz angezeigt, einen Betrug begangen zu haben. Bei seiner Anzeige reichte er einen durch unsere Mandantin unterschriebenen Mitgliedsvertrag über einen Zeitraum von zwei Jahren ein. Auf diesen Vertrag hatte unsere Mandantin keine Zahlungen geleistet. 

Auf diesen Vertrag hatte unsere Mandantin keine Zahlungen geleistet. Deshalb wurde durch die Staatsanwaltschaft Zwickau gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Betrugs eingeleitet. Unsere Mandantin meldete sich per Mail bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte gab Rechtsanwalt Dietrich eine umfangreiche Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Zwickau ab. In dieser legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unsere Mandantin lediglich ein Probeabo abschließen wollte. Offenbar hatte man ihr bei Vertragsschluss die Mitgliedschaft untergeschoben. Die Staatsanwaltschaft Zwickau schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

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