Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

30. August 2021: Freispruch in der Hauptverhandlung trotz einschlägiger Vorstrafen und laufender Bewährung

Das Bundeszentralregister unserer Mandantin enthielt bereits vier Eintragungen mit einschlägigen Vorstrafen wegen Betruges und Diebstahls. Auch war die Bewährungszeit von zwei Verurteilungen noch nicht beendet, als unsere Mandantin erneut wegen Betruges angeklagt wurde. Ihr wurde vorgeworfen, in dem Onlineshop eines Baumarktes Waren bestellt zu haben, obwohl sie nicht beabsichtigte, diese zu bezahlen.

Da unserer Mandantin bei einem Bewährungsbruch eine Freiheitsstrafe drohte, kontaktierte sie Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um ihre Verteidigung. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich beim Gericht Zweifel an dem Verbleib der Sachen wecken, weshalb nicht nachgewiesen werden konnte, dass unsere Mandantin die Ware für sich bestellt hatte. Aus diesem Grund wurde unsere Mandantin in der Hauptverhandlung freigesprochen. Hierüber war sie angesichts des drohenden Bewährungsbruches sehr erleichtert.

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